So bekommen Sie den Schaden in vollem Umfang erstattet.

Wer nach einem Schadensfall die Versicherung des gegnerischen Unfallverursachers kontaktiert, bekommt angeraten, einen Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt einzuholen, damit man einem den Schaden ersetzen könne. Die Ausfallentschädigungen und die entstandene Wertminderung des Unfallwagen werden dabei häufig nicht berücksichtigt. Damit die Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden in vollem Umfang aufkommt, ist es unumgänglich einen qualifizierten KFZ-Sachverständigen zu beauftragen, der interessenungebunden tätig wird.

Gutachter von Versicherungen handeln nicht in ihrem Interesse.

Sie müssen sich nicht mit einem Gutachter der Versicherung abfinden. Bedenken Sie, dass diese ausschließlich im Interesse ihrer Versicherungsgesellschaft agieren und somit für den Unfallgegner. Nach herrschender Rechtsprechung liegt die Wahl bei ihnen einen unabhängigen Sachverständigen ihres Vertrauens mit dem Schaden zu beauftragen. Die Kosten dafür gehören dem Schaden an und müssen vom Unfallverursacher getragen werden.

Suchen Sie sich Rechtsbeistand.

Unserer langjähriger Erfahrung nach raten wir Ihnen außerdem zeitnahe einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Ihres Vertrauens zu beauftragen. Verzichten Sie nicht auf ihr Recht, den entstandenen Schaden und die daraus folgende Wertminderung, sowie eventuellen Nutzungsausfall vollständig ersetzt zu bekommen!

Was bedeutet "unabhängige Kfz-Sachverändige"?

Besonders betonen möchten wir unsere Unabhängigkeit von Versicherungen, Kfz-Werkstätten und anderen Unternehmungen der Fahrzeugbranche. Als unabhängige KFZ-Sachverständige agieren wir ausschließlich für unseren Auftraggeber. Unsere Gutachten sind dabei sachlich, neutral und interessenunabhängig. Damit hat unser Urteilsvermögen auch vor Gericht bestand.